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Teilnahmebedingungen

1. Gegenstand 

  1. Diese Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich die Teilnahme an dem Wettbewerb „LIGNA Gewinnspiel“ (nachfolgend bezeichnet als „Wettbewerb“) der HOMAG GmbH, Homagstraße 3-5, D-72296 Schopfloch (nachfolgend bezeichnet als “Veranstalter”) durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.
  2. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahme

  1. Zur Teilnahme berechtigt sind Mitarbeiter, die in einem laufenden Anstellungsverhältnis eines im holzbearbeitenden oder holzverarbeitenden Gewerbe tätigen Arbeitgebers sind, und durch den Arbeitgeber legitimiert sind (z.B. durch Zustimmung), für diesen an Gewinnspielen teilzunehmen, Die HOMAG GmbH behält sich das Recht vor, auf Verlangen den Nachweis einer Zustimmung des Arbeitgebers bis zur Übergabe des Gewinns an den Gewinner schriftlich vorlegen zu lassen. Außerdem sind zur Teilnahme selbstständige Unternehmer im holzbearbeitenden oder holzverarbeitenden Gewerbe berechtigt.
  2. Alle Teilnehmer müssen geschäftsfähig und 18 Jahre alt sein, mit Wohnsitz in der EU. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit dem Veranstalter gesellschaftsrechtlich verbunden sind (§§15 ff AktG) sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Wettbewerbs beschäftigt sind oder waren.
  3. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über die Unternehmenswebsite von HOMAG
  4. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. 

3. Ablauf des Wettbewerbes

Das Gewinnspiel läuft während der Messeveranstaltung LIGNA in Hannover und beginnt am 01. Mai 2025 um 9:00 Uhr und endet am 31. Mai 2025 um 23:59 Uhr. Es gilt der protokollierte Zeitpunkt der Registrierung. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Teilnehmer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen. Das Gewinnspiel besteht aus:

  1. Registrierung auf Unternehmensseite von HOMAG (www.homag.com/5fuer50). Die Teilnehmer müssen ein Teilnahmeformular ausfüllen und ihren Namen, ihren Firmennamen, ihre Kontaktinformationen (E-Mail, Telefon) und ihre Firmenadresse angeben.
  2. Die Teilnahme an der Verlosung der Gewinne ist pro Teilnehmer nur einmal während der Laufzeit des Gewinnspiels möglich. Jeder Teilnehmer wird ohne Erfüllung weiterer Aufgaben bei der Verlosung berücksichtigt.

4. Gewinne und Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung erfolgt am 05. Juni 2025 nach Abschluss des Wettbewerbs nach folgendem Verfahren:

  1. Unter allen Teilnehmern, die sich registriert haben, wird ein Rabattgutschein in Höhe von 50% auf den EU-weit gültigen Listenpreis (exklusive Nebenkosten, insb.  Liefer- und Transportkosten) der „SAWTEQ S-200“, „CENTATEQ P-110“, „EDGETEQ P-200“, „EDGETEQ S-200“ und der „DRILLTEQ V-200“ verlost.
  2. Unter allen Teilnehmern, die die oben genannten Aspekte berücksichtigten, entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips den Gewinner oder die Gewinnerin. Die Gewinner werden ohne notarielle Aufsicht durch zwei HOMAG Mitarbeiter ausgelost. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Informationen über die Gewinner im Rahmen eines News-Artikels auf der HOMAG-Website, über eine Pressemitteilung und auf den Social-Media-Seiten des Unternehmens (LinkedIn, Facebook, Instagram) zu veröffentlichen.
  3. Im Falle eines Gewinns ist der Gewinner des Preises der holzbearbeitende oder holzverarbeitende Betrieb, in dem der Teilnehmer arbeitet bzw. welchen er als selbständiger Unternehmer führt. Der Teilnehmer kann den Preis nicht für sich persönlich beanspruchen. Eine Ausschüttung an eine Privatperson ist ausgeschlossen.
  4. Der Rabattgutschein muss bis zum 31.12.2025 eingelöst werden.
  5. Der Rabattgutschein muss bei einer HOMAG Vertrieb & Service Gesellschaft in dem Land eingelöst werden, in dem der Gewinner seinen Sitz hat (https://www.homag.com/kontaktfinder , „Vertrieb & Service: HOMAG“). Falls es im Land des Gewinners keine HOMAG Gesellschaft gibt oder mehrere Gesellschaften vorhanden sind, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dem Gewinner im Rahmen der Gewinnmitteilung nach eigenem Ermessen eine HOMAG Vertrieb & Service Gesellschaft für die Einlösung des Rabattgutscheins vorzugeben.

5. Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit

  1. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Auslosung, Abwicklung von dem Veranstalter in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Für diese Zwecke ist es dem Veranstalter ebenfalls erlaubt, die Fotos zu bearbeiten und, falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.

6. Abwicklung

  1. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. Geht eine Gewinnbenachrichtigung als unzustellbar zurück, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall liegt es im Ermessen der HOMAG GmbH, ob ein anderer Gewinner bestimmt wird, für den die vorstehenden Regeln entsprechend gelten. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den entsprechenden Teilnehmern abgestimmt.
  2. Die Gewinner werden am 10. Juni bekanntgegeben und per Telefonanruf oder per E-Mailüber die Gewinne benachrichtigt und um Bestätigung gebeten.
  3. Meldet sich der Teilnehmer nach zweifacher Aufforderung innerhalb angemessener Frist (10 Tage) nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Ziffer 6.1 findet entsprechende Anwendung. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige E-Mail-Adressen), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des entsprechenden Teilnehmers.
  4. Der Gewinn kann beim Gewinner steuerpflichtiges Einkommen darstellen. Jeder Gewinner ist verpflichtet, dies nach den auf ihn anwendbaren Regeln zu prüfen und sofern steuerpflichtig, ordnungsgemäß zu versteuern.

7. Verfügbarkeit

  1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die ununterbrochene Verfügbarkeit und störungsfreie Funktion des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Der Wettbewerb kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
  2. Hierzu können technische Probleme oder Regeländerungen 

8. Haftung

  1. Den Veranstalter trifft weiter keine Haftung bei:
    • Fehlern bei der Übertragung von Daten
    • Diebstahl oder Zerstörung sowie unautorisiertem Zugang zu und Veränderungen an Teilnehmerdaten
    • technischen Störungen jeglicher Art
    • Beschädigungen des Computers oder sonstiger Endgeräte (z.B. Smartphone) eines Teilnehmers oder jeder anderen Person, die aufgrund der Teilnahme am Wettbewerb entstanden sind.
  2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  3. Vorbehaltlich der Regelung in den Ziffern 7.1 und 7.2 haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

9. Ausschluss von der Teilnahme

  1. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.
  2. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen). Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/ oder zurückgefordert werden.

10. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Wettbewerbs 

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, den Wettbewerb vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Wettbewerbs. 

11. Datenschutzhinweise

  1. Der Veranstalter erhebt und nutzt die vorgenannten Daten der Teilnehmer für den Zweck des durchzuführenden Wettbewerbs, Rechtsgrundlage hierfür ist unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f). Eine darüberhinausgehende Erhebung und Nutzung der Daten erfolgt nur, soweit die Teilnehmer darin einwilligen, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 a). Diese kann unter datenschutz@homag.de oder unsere Anschrift jederzeit widerrufen werden. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzhinweis Artikel 13
  2. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen.
  3. Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Teilnehmer bitte an: HOMAG GmbH, Homagstraße 3-5, D-72296 Schopfloch, E-Mail: info@homag.com, Tel. +49 7443 13 0. Der Widerruf ist zu richten an info@homag.com. (https://www.homag.com/datenschutz)

13. Schlussbestimmungen

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt

Veranstalter des Gewinnspiels

HOMAG GmbH
Homagstrasse 3-5
72296 Schopfloch
Deutschland
Tel.: +49 7443 13 0
Fax: +49 7443 13 2300
info@homag.com

USt.-IdNr.: DE 144251939

Handelsregister-Nummer: HRB 735174 Registergericht Stuttgart

Geschäftsführer: 

Marco Huber (Sprecher)
Panthea Behbahani
Dominik Breinlinger