Übernahmeangebot
Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 WpÜG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der Dürr Technologies GmbH
1. Gemeinsame Stellungnahme vom 25. August 2014
Vorstand und Aufsichtsrat der HOMAG Group AG haben am 25. August 2014 eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der Dürr Technologies GmbH an die Aktionäre der HOMAG Group AG zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien vom 21. August 2014 beschlossen.
Das nachfolgende Dokument „Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der HOMAG Group AG gem. § 27 WpÜG“ enthält als Anlage 1 den Opinion Letter der Freitag & Co. GmbH.
PDF: Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der HOMAG Group AG gem. § 27 WpÜG
Die Stellungnahme wird außerdem zur kostenlosen Ausgabe bei der HOMAG Group AG, Unternehmenskommunikation & Investor Relations, Homagstraße 3-5, 72296 Schopfloch, Deutschland, bereitgehalten und kann bei der HOMAG Group AG, Homagstrasse 3-5, 72296 Schopfloch, Deutschland, Telefon +49 7443 13 3125, Telefax +49 7443 13 83125, E‑Mail: kathrin.graf@homag-group.com unter Angabe einer vollständigen Postadresse des Anfordernden kostenlos angefordert werden.
Wichtiger Hinweis:Vorstand und Aufsichtsrat der HOMAG Group AG weisen darauf hin, dass jeder HOMAG-Aktionär in eigener Verantwortung die Angebotsunterlage zur Kenntnis nehmen und unter Würdigung der Gesamtumstände und seiner persönlichen Situation seine Entscheidung über die Annahme des Angebots treffen sollte. Die Wertungen des Vorstands und des Aufsichtsrats der HOMAG Group AG in der Gemeinsamen Stellungnahme binden die HOMAG-Aktionäre in keiner Weise. Es obliegt jedem Aktionär, auf Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen, insbesondere der von der Dürr Technologies GmbH erstellten und veröffentlichten Angebotsunterlage, selbst zu entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Ferner weisen Vorstand und Aufsichtsrat der HOMAG Group AG ausdrücklich darauf hin, dass die in der Gemeinsamen Stellungnahme enthaltene Darstellung des Angebots keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und dass hinsichtlich der Bedingungen und Bestimmungen des Angebots allein die Regelungen der Angebotsunterlage maßgeblich sind.
2. Angebotsunterlage der Dürr Technologies GmbH
Am 21. August 2014 hat die Dürr Technologies GmbH die Angebotsunterlage im Sinne von § 11 WpÜG über ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der HOMAG Group AG zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der HOMAG Group AG veröffentlicht. Unter folgendem Link gelangen Sie zum Übernahmeangebot auf der Internetseite der Dürr AG.
Disclaimer
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3. Pressemitteilungen der HOMAG Group AG zum Übernahmeangebot von Dürr
Link zur Pressemitteilung vom 27. August 2014:
Link zur Adhoc-Mitteilung vom 15. Juli 2014: