HOMAG Group AG: Erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Schopfloch, 27. August 2019 – Der Vorstand der HOMAG Group AG ist heute von der Dürr Technologies GmbH darüber informiert worden, dass der Dürr Technologies GmbH am heutigen Tag die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Stuttgart im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dürr Technologies GmbH als herrschender Gesellschaft und der HOMAG Group AG zugestellt wurde.
Homag Group AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Sonstiges
Homag Group AG: Erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
27.08.2019 / 18:22 CET/CEST
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HOMAG Group AG: Erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Schopfloch, 27. August 2019 - Der Vorstand der HOMAG Group AG ist heute von der Dürr Technologies GmbH darüber informiert worden, dass der Dürr Technologies GmbH am heutigen Tag die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Stuttgart im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dürr Technologies GmbH als herrschender Gesellschaft und der HOMAG Group AG zugestellt wurde. Danach wird die an die Minderheitsaktionäre der HOMAG Group AG zu zahlende Abfindung gemäß § 305 AktG von dem im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vereinbarten Betrag von 31,56 EUR auf 31,58 EUR je Aktie angehoben. Der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vereinbarte, an die Minderheitsaktionäre zu zahlende Ausgleich gemäß § 304 AktG wird von 1,18 EUR auf 1,19 EUR je Aktie ("Bruttogewinnanteil") abzüglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz erhöht, wobei der Steuerabzug nur auf den der deutschen Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegenden Gewinnanteil vorzunehmen ist. Der entsprechende Nettobetrag des Ausgleichs wurde von 1,01 EUR auf 1,03 EUR angehoben. Gegen den Beschluss können die Antragsgegnerin und die Antragsteller innerhalb eines Monats ab Zustellung Beschwerde einlegen.
Rückfragen bitte an:
HOMAG Group AG
Homagstraße 3-5
72296 Schopfloch
Deutschland
www.homag.com
Christian Schulten
Kommunikation
Tel.: +49 7443 13-3624
christian.schulten@homag.com
Unternehmenshintergrund
Die HOMAG Group ist der weltweit führende Anbieter von integrierten Lösungen für die Produktion in der holzbearbeitenden Industrie und dem Handwerk. Mit weltweit 14 spezialisierten Produktionswerken sowie 23 konzerneigenen Vertriebs- und Servicegesellschaften und ca. 60 exklusiven Vertriebspartnern ist das Unternehmen ein einzigartiger Systemanbieter und beschäftigt rund 6.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die HOMAG Group bietet ihren Kunden mit der digitalen Durchgängigkeit der Daten vom Point of Sale bis hin zum gesamten Produktionsprozess und einer umfassenden Software-Suite Lösungen für eine digitalisierte Produktion. Das Ökosystem "tapio" (offene Internet-of-Things-Plattform) bildet zudem den Datenfluss entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Holzindustrie ab. Seit Oktober 2014 gehört die HOMAG Group mehrheitlich zum Dürr-Konzern.
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